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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für Denkformat GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Denkformat GmbH & Co. KG, Stahltwiete 19 a, 22761 Hamburg, am 15. November 2024 um 11:57 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 67a IN 365/24).

Die Schuldnerin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRA 97215 eingetragen ist, wird gesetzlich durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Denkformat Beteiligungsgesellschaft mbH (HRB 84324), vertreten. Geschäftsführer der Denkformat Beteiligungsgesellschaft mbH ist Thomas Erhard Kunzmann.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Nickel, Ferdinandstraße 29 – 33, 20095 Hamburg, bestellt.

Seine Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Überwachung der Vermögensverfügungen der Schuldnerin: Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Einziehung von Forderungen und Bankguthaben: Rechtsanwalt Nickel ist ermächtigt, sämtliche Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu verwalten.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Ferdinandstraße 29 – 33, 20095 Hamburg

Zahlungsanweisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der Denkformat GmbH & Co. KG (sogenannten Drittschuldnern) wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Das Gericht hat angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin, eingestellt werden. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen sind ausgesetzt, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient dazu, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der finanziellen Lage vorzunehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Situation der Denkformat GmbH & Co. KG analysieren und dem Gericht Bericht erstatten. Auf dieser Grundlage entscheidet das Amtsgericht Hamburg, ob ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird.


Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss mit weiteren Details, einschließlich einer Rechtsmittelbelehrung, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg – Insolvenzgericht eingesehen werden.

Gläubiger und weitere Beteiligte sind aufgefordert, sich direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um Forderungen anzumelden und weitere Informationen über das Verfahren zu erhalten.

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