Das Amtsgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Wohnquartier Barbara Höfe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 101001, am 14. Oktober 2024 um 12:59 Uhr vorläufige Maßnahmen zum Schutz des Schuldnervermögens angeordnet. Die Wohnquartier Barbara Höfe GmbH, mit Sitz c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, wird durch den Geschäftsführer Herrn Harfid Hadrovic vertreten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO). Diese Maßnahme dient dem Schutz des noch vorhandenen Vermögens der Schuldnerin, um unberechtigte Verfügungen zu verhindern.
Zahlungsverbot und Einziehungsbefugnis
Den Drittschuldnern der Wohnquartier Barbara Höfe GmbH wurde untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Zahlungen in Empfang zu nehmen. Die Drittschuldner sind verpflichtet, zukünftige Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zusammenfassung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und den damit verbundenen Verfügungs- und Zahlungsverboten soll das Vermögen der Wohnquartier Barbara Höfe GmbH gesichert und eine geordnete Abwicklung des Insolvenzverfahrens gewährleistet werden. Die Aufsicht über das Vermögen der Schuldnerin obliegt nun dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Paul Fink.
Aktenzeichen: 502 IN 201/23 – Amtsgericht Düsseldorf, 14. Oktober 2024
Kommentar hinterlassen