Das Amtsgericht Offenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt Plus GmbH aus Lahr (Sofienstraße 5, 77933 Lahr, AG Freiburg, HRB 718902) am 10. Oktober 2024 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Steinbach, hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurden umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen.
Bestellungen und Anordnungen
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg aus Freiburg bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, die Vermögenswerte der Projekt Plus GmbH zu sichern und deren Verwendung zu überwachen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit der Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Befugnis, Bankguthaben sowie Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem ist sie ermächtigt, spezielle Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse einzurichten. Dabei soll sie sicherstellen, dass alle Gelder, die der späteren Insolvenzmasse zuzurechnen sind, korrekt verwaltet werden.
Einschränkungen und Schutzmaßnahmen
Die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Projekt Plus GmbH, einschließlich der Vollziehung von Arrests oder einstweiligen Verfügungen, wurden vorerst ausgesetzt, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Zusätzlich wurde den Drittschuldnern der Projekt Plus GmbH, darunter Kunden und Geschäftspartner, untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie sind aufgefordert, etwaige Zahlungen nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu richten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist auch berechtigt, die Geschäftsräume der Projekt Plus GmbH zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Sie hat Zugang zu den Büchern und Geschäftspapieren der Schuldnerin und ist befugt, notwendige Informationen für die Sicherung der Vermögensverhältnisse zu sammeln.
Weitere Schritte und Rechtsmittel
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient der Sicherstellung, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Vermögenswerte veräußert oder unrechtmäßig verwendet werden können. Die Rechtsmittelbelehrung gibt der Projekt Plus GmbH die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Offenburg einzulegen, um gegen die Entscheidung vorzugehen.
Die Entscheidung wurde am 10. Oktober 2024 öffentlich bekannt gemacht und kann auf der Website der Insolvenzbekanntmachungen eingesehen werden. Sie bleibt für die Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung im elektronischen Informationssystem gespeichert.
Hintergrund und Bedeutung
Das Verfahren um die Projekt Plus GmbH ist von Bedeutung, da das Unternehmen in der Region als wichtiger Dienstleister im Bereich Projektmanagement und Bauüberwachung gilt. Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist ein erster Schritt zur Klärung der finanziellen Situation des Unternehmens und bietet den Gläubigern Schutz, bis entschieden ist, ob das Insolvenzverfahren endgültig eröffnet wird. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass eine geordnete Abwicklung oder ein möglicher Fortbestand des Unternehmens gewährleistet wird.
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