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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für PWS Präzisionswerkzeuge GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Gera hat im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der PWS Präzisionswerkzeuge GmbH, Gartenstraße 7, 04626 Schmölln, am 18. November 2024 um 14:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet (Aktenzeichen: 8 IN 196/24).

Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HRB 204057 eingetragen ist, wird durch die Geschäftsführer Dr. Fritz Rainer Albert und Georg Karl Saacke vertreten.


Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach bestellt.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:

  • Adresse: Moritzstraße 4, 04600 Altenburg
  • Telefon und Fax: Nähere Kontaktdaten sind über die Kanzlei des Verwalters oder das Gericht zu erfragen.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters gehen die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Vermögen der Schuldnerin auf ihn über. Dies umfasst insbesondere:

  • Einziehung von Außenständen
  • Verwaltung und Sicherung von Bankguthaben

Anweisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der PWS Präzisionswerkzeuge GmbH (sogenannten Drittschuldnern) ist es untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingestellt

Im Zuge des Beschlusses hat das Gericht auch angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweilige Verfügungen, eingestellt werden, soweit sie sich nicht auf unbewegliche Vermögensgegenstände beziehen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig gestoppt.


Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Die vorläufige Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der PWS Präzisionswerkzeuge GmbH vor nachteiligen Veränderungen schützen. Ziel ist es, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen und das Insolvenzverfahren geordnet vorzubereiten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dem Gericht einen Bericht über die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin vorlegen, auf dessen Basis entschieden wird, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.


Einsichtnahme und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss, einschließlich der Rechtsmittelbelehrung, kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gera – Insolvenzgericht eingesehen werden.

Rechtsmittel:
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Gera einzureichen.

Gläubiger und weitere Beteiligte werden aufgefordert, sich bei Fragen oder zur Anmeldung ihrer Forderungen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu wenden.

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