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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Ratskeller Lübeck Berger GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Lübeck hat am 18. Dezember 2024, um 12:50 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Ratskeller Lübeck Berger GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Joachim Berger und Myriam Steenbeck, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.

Hintergrund

Die Ratskeller Lübeck Berger GmbH, mit Sitz am Markt 13 in Lübeck, ist im Handelsregister Lübeck unter der Nummer HRB 3841 HL eingetragen. Der Insolvenzantrag wurde aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gestellt, die offenbar die Geschäftstätigkeit der traditionsreichen Gastronomie stark beeinträchtigt haben.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, hat das Gericht gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Beate Thompson aus Neustadt in Holstein bestellt.

Ihre Aufgaben umfassen:

  • Die Überwachung und Zustimmung zu Verfügungen der Schuldnerin, die ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
  • Die Einziehung von Außenständen der Ratskeller Lübeck Berger GmbH.
  • Die Eröffnung und Verwaltung eines Insolvenzsonderkontos.

Einschränkungen und Schutzmaßnahmen

Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt und einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden ebenfalls vorläufig gestoppt. Eine Ausnahme gilt für bevorrechtigte Gläubiger, die von ihren Sonderrechten nach § 850d Abs. 1 und § 850f Abs. 2 ZPO Gebrauch machen können.

Möglichkeiten der Rechtsmittel

Betroffene Parteien haben das Recht, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Diese ist binnen einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lübeck einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde als elektronisches Dokument eingereicht werden, sofern diese den technischen Anforderungen entspricht.

Für die elektronische Übermittlung sind entweder eine qualifizierte elektronische Signatur oder eine Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Betroffene auf der Website www.justiz.de.

Ausblick

Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient zunächst der Sicherung des Vermögens und der Klärung der wirtschaftlichen Lage der Ratskeller Lübeck Berger GmbH. Ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche weiteren Schritte folgen, entscheidet sich nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen durch die vorläufige Insolvenzverwalterin und das Insolvenzgericht.

Das Verfahren wird zeigen, ob eine Sanierung des Betriebs möglich ist oder ob die Schließung der traditionsreichen Gastronomie unvermeidbar wird.

Amtsgericht Lübeck – Insolvenzgericht

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