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Bericht: Vorläufiges Insolvenzverfahren bei Longlife-Treppen GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Heidelberg ordnet Maßnahmen zum Schutz des Vermögens an

Das Amtsgericht Heidelberg hat im Insolvenzantragsverfahren der Longlife-Treppen GmbH (HRB 707539), mit Sitz in Sinsheim, Kleines Feldlein 1, erste Maßnahmen getroffen. Das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer Jörg Kenngott vertreten. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde von Rechtsanwalt Patric Naumann gestellt.

Am 11. November 2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg, bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schmoll ist damit beauftragt, das Vermögen der Longlife-Treppen GmbH zu sichern und zu überwachen. Zudem wird er prüfen, ob das vorhandene Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.

Einschränkung der Verfügungsrechte

Die Longlife-Treppen GmbH darf weder über ihre Bankkonten noch über Außenstände verfügen. Diese Verwaltungs- und Verfügungsrechte sind auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist zudem berechtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.

Aufforderung an Drittschuldner

Den Schuldnern der Longlife-Treppen GmbH wurde untersagt, Zahlungen an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Weitere Aufgaben und Befugnisse

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Er wird auch als Sachverständiger tätig, um die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Fortführungsmöglichkeiten des Unternehmens zu prüfen.

Hinweis und Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung ist öffentlich bekannt gemacht und kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Beschwerden sind beim Amtsgericht Heidelberg einzulegen.

Amtsgericht Heidelberg – Insolvenzgericht, 11. November 2024

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