Amtsgericht Mönchengladbach ordnet Maßnahmen zur Vermögenssicherung an
Im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Sonnenkind GmbH, Jülicher Straße 1a, 41515 Grevenbroich, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Naß, hat das Amtsgericht Mönchengladbach am 11. November 2024 wesentliche Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin getroffen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Hebbinghaus, Harnischstraße 6, 41515 Grevenbroich, bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel ist es, das Vermögen der Sonnenkind GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Den Drittschuldnern der Sonnenkind GmbH wurde untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen dürfen sie nur noch unter Beachtung der Anordnungen an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Einschränkung der Zwangsvollstreckung
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt, mit Ausnahme von Maßnahmen zur Abnahme der Vermögensauskunft.
Amtsgericht Mönchengladbach – 11. November 2024
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