Am 10. Januar 2025 um 15:23 Uhr hat das Amtsgericht Duisburg (Aktenzeichen: 620 IN 57/25) im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens eine vorläufige Anordnung über das Vermögen der TCT-Solution GmbH erlassen. Die Gesellschaft ist unter der Adresse Baustraße 34, 47137 Duisburg, im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Selim Çelik, wohnhaft Voßstraße 16, 47137 Duisburg, und Enes Tümer, wohnhaft Kolpingstraße 31, 47166 Duisburg, vertreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke mit Kanzleisitz in Philosophenweg 51, 47051 Duisburg, bestellt. Mit dieser Entscheidung übernimmt Dr. Henneke die Verantwortung, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und Maßnahmen zur Insolvenzverwaltung vorzubereiten.
Beschränkungen für die Schuldnerin
Das Gericht hat entschieden, dass sämtliche Verfügungen der TCT-Solution GmbH über ihr Vermögen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Dies dient dazu, das bestehende Vermögen zu schützen und Gläubigerinteressen zu wahren.
Maßnahmen für Gläubiger und Drittschuldner
Den Gläubigern und Schuldnern der TCT-Solution GmbH (sogenannten Drittschuldnern) wurde durch das Gericht Folgendes angeordnet:
- Es ist untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an die TCT-Solution GmbH zu leisten.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.
Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die TCT-Solution GmbH, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorübergehend eingestellt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Gegenstände (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Nächste Schritte
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dient der Sicherung des Vermögens und der Vorbereitung auf die mögliche Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob die TCT-Solution GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden dem Gericht vorgelegt, das anschließend über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.
Die Gläubiger der TCT-Solution GmbH sollten bereits jetzt prüfen, ob sie ihre Forderungen ordnungsgemäß dokumentiert haben, um diese im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden zu können.
Amtsgericht Duisburg
10. Januar 2025
Kommentar hinterlassen