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Vorsicht

Bericht: Vorläufiges Insolvenzverfahren über die EDUBAO GmbH eröffnet

viarami (CC0), Pixabay
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Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der EDUBAO GmbH, mit Sitz in Apolda, eingeleitet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister Charlottenburg unter der Nummer HRB 208988 eingetragen.

Hintergrund

Die EDUBAO GmbH, ansässig in der Lessingstraße 62a in Apolda, hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Ziel des Verfahrens ist es, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu prüfen und eine geordnete Abwicklung oder Sanierung des Unternehmens einzuleiten, falls dies möglich ist. Mit dem Beschluss des Gerichts wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.


Gerichtliche Maßnahmen

Das Gericht hat folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Zwangsvollstreckung und einstweilige Verfügungen gestoppt:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die EDUBAO GmbH wurden bis auf Weiteres untersagt, sofern sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden vorläufig ausgesetzt.
  2. Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt:
    Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und den wirtschaftlichen Zustand der Schuldnerin zu prüfen.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Die EDUBAO GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  4. Ermächtigung des Insolvenzverwalters:
    Herr Brachwitz ist befugt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Kreditinstitute der EDUBAO GmbH wurden angewiesen, dem Insolvenzverwalter vollständige Auskunft über bestehende Konten und Guthaben zu erteilen.
  5. Zahlungsverbote:
    Drittschuldnern (Schuldnern der EDUBAO GmbH) wurde verboten, Zahlungen an die EDUBAO GmbH zu leisten. Zahlungen sind nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zulässig.
  6. Zugangs- und Prüfungsrechte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen der EDUBAO GmbH zu betreten, Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen sowie sämtliche für das Verfahren relevanten Informationen einzuholen.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Herr Brachwitz hat folgende Aufgaben:

  • Sicherung und Erhalt des Vermögens der Schuldnerin:
    Er überwacht die Geschäftstätigkeiten und prüft, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  • Kommunikation mit Drittschuldnern:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter informiert sämtliche Schuldner der EDUBAO GmbH über das Zahlungsgebot zu seinen Gunsten.
  • Eröffnung eines Insolvenzsonderkontos:
    Alle künftigen Zahlungseingänge der EDUBAO GmbH müssen auf dieses Konto fließen, um die Insolvenzmasse zu sichern.

Rechtsmittel und Fristen

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg können sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht, da elektronische Dokumente bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, z. B. durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder sicheren Übermittlungsweg.


Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für die Gläubiger der EDUBAO GmbH bedeutet der vorläufige Beschluss, dass keine eigenmächtigen Zahlungen mehr an die Gesellschaft geleistet werden dürfen. Stattdessen sind sämtliche Forderungen und Zahlungen mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu koordinieren. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden eingestellt, was den Gläubigern zunächst den Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft erschwert.

Geschäftspartner der EDUBAO GmbH sollten prüfen, welche Verträge und Verpflichtungen weiterhin Bestand haben und welche möglicherweise im Rahmen des Insolvenzverfahrens neu verhandelt oder aufgehoben werden.


Ausblick

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zunächst prüfen, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte das Verfahren mangels Masse abgewiesen werden. Andernfalls wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden.

Die wirtschaftliche Situation der EDUBAO GmbH wird entscheidend für den weiteren Verlauf sein. Gläubiger sollten sich zeitnah über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen, um ihre Interessen im Verfahren zu wahren.


Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht –
Berlin, 20. November 2024

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