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Bericht: Vorläufiges Insolvenzverfahren über die OCEANERGY AG eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 16. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart (Aktenzeichen: 15 IN 1748/24) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der OCEANERGY AG mit Sitz in der Renzwiesen 6, 70327 Stuttgart, angeordnet. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 771845 geführt wird, wird durch den Geschäftsführer Ulrich Dobler vertreten. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte die OCEANERGY AG selbst. Die anwaltliche Vertretung übernimmt die Kanzlei Menold Bezler Partnerschaft mbB aus Stuttgart.

Bestellte vorläufige Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nora Sickeler, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, bestellt. Frau Sickeler ist nun befugt, Bankguthaben sowie sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen und Forderungen einzuziehen. Sie überwacht die Vermögenslage der OCEANERGY AG und prüft, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Des Weiteren entscheidet sie über alle Verfügungen der Schuldnerin über deren Vermögensgegenstände, die nur mit ihrer Zustimmung wirksam sind.

Verfügungsbeschränkungen und Maßnahmen

Im Zuge der Anordnung hat das Amtsgericht Stuttgart alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die OCEANERGY AG bis auf Weiteres ausgesetzt, sofern keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Zudem wurde der Schuldnerin untersagt, eigenständig über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nun bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ebenfalls dazu berechtigt, Sonderkonten auf den Namen der Schuldnerin zu eröffnen und darüber zu verfügen, um die Verwaltung der Insolvenzmasse zu erleichtern.

Verpflichtungen und Rechte der Schuldnerin

Die OCEANERGY AG ist verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin umfassenden Zugang zu allen relevanten Geschäftsunterlagen und Informationen zu gewähren. Zudem hat das Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die vorläufige Insolvenzverwalterin ihre Nachforschungen durchführen kann, um die Vermögensverhältnisse und die Zukunftsaussichten der AG zu bewerten.

Rechtliche Schritte und Fristen

Alle Beteiligten, einschließlich der Gläubiger und der OCEANERGY AG, haben die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Beschwerde einzulegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Stuttgart schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.

Das vorläufige Insolvenzverfahren zielt darauf ab, das Vermögen der OCEANERGY AG zu sichern, während geprüft wird, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Perspektiven für eine mögliche Fortführung des Unternehmens bestehen.

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