Am 21. November 2024 hat das Amtsgericht Hamburg im Verfahren Az.: 67h IN 224/24 ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz am Sandtorkai in Hamburg ist im Bereich der Verwaltung von Spezial-AIFs (Alternative Investmentfonds) tätig und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 188069 geführt.
Anordnung und Maßnahmen
Zur Sicherung der Vermögenswerte und Verhinderung nachteiliger Veränderungen bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung hat das Gericht umfassende Maßnahmen ergriffen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Büttner aus Hamburg bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Verwaltung und Sicherung des Vermögens der Gesellschaft sowie die Prüfung, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. - Allgemeines Verfügungsverbot
Der Gesellschaft wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und Forderungen, geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. - Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Alle Zwangsvollstreckungen, mit Ausnahme solcher, die unbewegliche Gegenstände betreffen, werden untersagt. Bereits laufende Maßnahmen werden vorläufig eingestellt. - Aufforderung an Drittschuldner
Die Schuldner der Gesellschaft (Drittschuldner) werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung und direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Hintergrund und Geschäftszweig
Die SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH ist auf die Verwaltung von Spezialfonds gemäß den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) spezialisiert. Diese Fonds richten sich an professionelle und semiprofessionelle Investoren, wobei die Gesellschaft insbesondere in der Verwaltung von Immobilieninvestitionen aktiv ist.
Die finanzielle Schieflage des Unternehmens deutet darauf hin, dass die Erträge aus den verwalteten Vermögenswerten nicht ausreichten, um den laufenden Betrieb und bestehende Verpflichtungen zu decken.
Rechtsbehelfe
Gegen die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens können sowohl die Schuldnerin als auch die Gläubiger binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Eine Einreichung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen, muss jedoch den technischen Anforderungen der Gerichte entsprechen.
Ausblick und Bedeutung
Die Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens markiert einen kritischen Punkt für die SOINI ASSET IMMOBILIEN Europa | Fonds GmbH. Die Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter deutet auf die Notwendigkeit hin, die Vermögenslage genau zu prüfen und weitere Schäden zu verhindern. Der vorläufige Verwalter wird zudem untersuchen, ob eine Sanierung des Unternehmens oder die Abwicklung durch eine Liquidation möglich ist.
Die kommenden Wochen sind entscheidend, um die weitere Entwicklung zu klären. Insbesondere Gläubiger und Investoren werden auf Transparenz und eine rasche Entscheidung über die Zukunft der Gesellschaft angewiesen sein.
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