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Bericht: Vorläufiges Insolvenzverfahren über die UNIO Enterprise GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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1501 IN 11338/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.

UNIO Enterprise GmbH, Rosental 5, 80331 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Bacic Katrin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278783
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Ulmenstraße 30, 60325 Frankfurt, Gz.: 8829/080146-22
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

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Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 16.10.2024 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
In dem Verfahren über den Antrag d.

UNIO Enterprise GmbH, Rosental 5, 80331 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Bacic Katrin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 278783
– Schuldnerin –
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Gründe:
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Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
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Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 17.10.2024

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Das Amtsgericht München hat am 16. Oktober 2024 um 09:45 Uhr das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNIO Enterprise GmbH mit Sitz in der Rosental 5, 80331 München, angeordnet (Aktenzeichen: 1501 IN 11338/24). Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 278783 geführt wird, wird durch den Geschäftsführer Baker Frederic vertreten. Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat die UNIO Enterprise GmbH selbst gestellt, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer +49 (89) 28 788 10 sowie per E-Mail unter alexander.zarzitzky@anchor.eu erreichbar. Dr. Zarzitzky übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der UNIO Enterprise GmbH zu sichern und dessen ordnungsgemäße Verwaltung zu gewährleisten.

Verfügungsbeschränkungen und Befugnisse des Insolvenzverwalters

Gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft insbesondere die Einziehung von Außenständen und die Verwaltung von Vermögenswerten, um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, oder über den elektronischen Rechtsverkehr einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Das vorläufige Insolvenzverfahren zielt darauf ab, die finanzielle Lage der UNIO Enterprise GmbH zu stabilisieren und zu prüfen, ob genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Verfahrens zu decken und eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen zu finden.

Amtsgericht München, 16.10.2024

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