Am 20. November 2024 hat das Amtsgericht Weiden i.d. OPf. ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ziegler Holding GmbH angeordnet. Die Gesellschaft, die unter der Adresse Zur Betzenmühle 1, 95703 Plößberg, ansässig ist und im Handelsregister unter HRB 3746 geführt wird, hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens selbst gestellt. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführer Artmann Jörg Karl Günther und Stefan Ziegler.
Maßnahmen des Gerichts
Um das Vermögen der Ziegler Holding GmbH zu sichern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
- Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Volker Böhm aus Nürnberg ernannt. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und Maßnahmen zur Sicherung der Gläubigerinteressen zu ergreifen. Rechtsanwalt Böhm ist unter der Adresse Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg sowie telefonisch unter +49 (911) 600 79 161 erreichbar. - Einschränkung der Verfügungsgewalt:
Die Geschäftsführung der Ziegler Holding GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies umfasst auch die Einziehung von Forderungen, die nun ausschließlich durch den Insolvenzverwalter erfolgen darf. Eingehende Gelder werden auf ein speziell eingerichtetes Anderkonto überwiesen. - Sicherung von Außenständen:
Gläubiger der Ziegler Holding GmbH, sogenannte Drittschuldner, wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu leisten. Dies dient der Sicherung der Liquidität und der geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts Beschwerde einzulegen. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Bekanntmachung des Beschlusses. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. eingereicht werden. Elektronische Rechtsmittel sind ebenfalls möglich, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Bedeutung und Ausblick
Das vorläufige Insolvenzverfahren dient dazu, die wirtschaftliche Lage der Ziegler Holding GmbH zu stabilisieren und die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern. Ziel ist es, eine fundierte Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zu schaffen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen eine Bestandsaufnahme durchführen und prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens oder eine geordnete Abwicklung möglich ist.
Die nächsten Schritte im Verfahren hängen von der wirtschaftlichen Bewertung und den Vorschlägen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Für Gläubiger und Geschäftspartner der Ziegler Holding GmbH ist das Verfahren entscheidend, um die Rückführung ihrer Forderungen zu ermöglichen und die weitere Vorgehensweise zu planen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 290/24 geführt. Alle weiteren Informationen können bei Rechtsanwalt Volker Böhm oder dem Insolvenzgericht eingeholt werden.
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