Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Politik Deutschland BERICHT: Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH Insolvenz
Deutschland

BERICHT: Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH Insolvenz

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Im Insolvenzverfahren der Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Jäger und Ulrich Türk, hat das Amtsgericht Darmstadt am 31.10.2024 folgende Anordnung getroffen:

  • Sachwalterbestellung: Dr. Jan Roth (Rechtsanwalt bei Wellensiek Rechtsanwälte in Frankfurt am Main) wurde als vorläufiger Sachwalter gemäß § 270a Abs. 1 InsO bestellt.
  • Selbstverwaltung: Die Antragstellerin (Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH) darf ihr Vermögen unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter verwalten und darüber verfügen.
  • Einsichtnahme: Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung: Es besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen, wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts für das Hauptinsolvenzverfahren bestritten werden soll. Die Beschwerde kann von der Antragstellerin oder jedem Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Darmstadt eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Verfahrenshinweis: Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden und ist von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Amtsgericht Darmstadt, 31.10.2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Deutschland

Bilanzanalyse:Geis Holding GmbH & Co. KG

Die Konsolidierung des Berichts der Geis Holding GmbH & Co. KG für...

Deutschland

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die WKK Logistik GmbH angeordnet

Aktenzeichen: 3 IN 195/24 Gericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) Datum des Beschlusses: 1....

Deutschland

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Vector Foiltec GmbH angeordnet

Aktenzeichen: 531 IN 16/24 Gericht: Amtsgericht Bremen Datum des Beschlusses: 01.11.2024, 09:10...

Deutschland

Bericht: Ablehnung des Insolvenzantrags mangels Masse für die Elbtower Hotel Management S.à r.l.

ktenzeichen: 67b IN 216/24 Gericht: Amtsgericht Hamburg Datum des Beschlusses: 29.10.2024 Sachverhalt:...