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BERICHT.Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH Insolvenz

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geralt (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzverfahren der Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Jäger und Ulrich Türk, hat das Amtsgericht Darmstadt am 31.10.2024 folgende Anordnung getroffen:

  • Sachwalterbestellung: Dr. Jan Roth (Rechtsanwalt bei Wellensiek Rechtsanwälte in Frankfurt am Main) wurde als vorläufiger Sachwalter gemäß § 270a Abs. 1 InsO bestellt.
  • Selbstverwaltung: Die Antragstellerin (Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH) darf ihr Vermögen unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters weiter verwalten und darüber verfügen.
  • Einsichtnahme: Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung: Es besteht die Möglichkeit, sofortige Beschwerde einzulegen, wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts für das Hauptinsolvenzverfahren bestritten werden soll. Die Beschwerde kann von der Antragstellerin oder jedem Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Darmstadt eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung.

Verfahrenshinweis: Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden und ist von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Amtsgericht Darmstadt, 31.10.2024

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