Startseite Allgemeines Politik Deutschland Bericht zum Beschluss des Amtsgerichts Hannover im Insolvenzverfahren 905 IN 494/24
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Bericht zum Beschluss des Amtsgerichts Hannover im Insolvenzverfahren 905 IN 494/24

geralt (CC0), Pixabay
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Am 23.10.2024 hat das Amtsgericht Hannover im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Wellmetic GmbH, Thie 1, 30539 Hannover (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 207596), einen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Geschäftsführer Marco Paland, Hellenkamp 20, 30539 Hannover.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Um das Vermögen der Wellmetic GmbH zu sichern, wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Wellmetic GmbH nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf bestellt. Ihre Kanzlei befindet sich in der Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover. Sie ist unter der Telefonnummer 0511 626287-0 und per Fax unter 0511 626287-10 erreichbar.

Anweisungen an Drittschuldner

Den Schuldnern der Wellmetic GmbH wird untersagt, Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen sind alle Leistungen ab sofort nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses und ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hannover eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung steht der Wellmetic GmbH das Recht zu, sofortige Beschwerde einzulegen. Darüber hinaus können auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.

Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung der Entscheidung eingereicht werden. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung zu laufen. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Hannover, Insolvenzabteilung, Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Der fristgerechte Eingang bei der genannten Stelle ist dabei entscheidend.

Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Es wird empfohlen, die Beschwerde zu begründen.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz sowie zu den Rechten der Beteiligten sind in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Hannover verfügbar, die unter folgender URL abgerufen werden kann: https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-165325.html. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch postalisch zugesandt.

Amtsgericht Hannover, 23.10.2024


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