Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Leipzig im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CG Klingenstraße GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Haferkornstraße 7, 04129 Leipzig, erste Schritte eingeleitet. Die Gesellschaft wird vertreten durch die GGp Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Christoph Gröner und Ulf Graichen sind.
Wesentliche Beschlüsse des Gerichts
Das Gericht ordnete am genannten Datum um 11:32 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer von der Kanzlei White & Case LLP, Leipzig, bestellt. Seine Aufgabe umfasst die Sicherung und Erhaltung der Insolvenzmasse sowie die Überwachung der Unternehmensführung.
Zentrale Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters:
- Zustimmungsvorbehalt: Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Sicherung der Insolvenzmasse: Dr. Hackländer ist berechtigt, Vermögenswerte in Besitz zu nehmen, Forderungen einzuziehen und ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten.
- Überwachung und Nachforschungen: Der Verwalter darf Geschäftsräume betreten, Auskünfte einholen und Registerdaten prüfen.
- Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen: Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen wurden vorläufig eingestellt, neue Maßnahmen sind untersagt, ausgenommen Verfahren zur Vermögensauskunft.
Hintergrund des Verfahrens
Die CG Klingenstraße GmbH & Co. KG ist eine Tochtergesellschaft der GGp Verwaltungs GmbH. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten und der drohenden Zahlungsunfähigkeit wurde das Verfahren eingeleitet, um die Interessen der Gläubiger zu sichern. Besondere Beachtung verdient die komplexe Struktur des Unternehmens, das maßgeblich von seinen operativen Tochtergesellschaften abhängig ist.
Ausblick und Relevanz
Das Ziel des Verfahrens ist es, die Insolvenzmasse zugunsten der Gläubiger zu sichern und eine möglichst hohe Quote auszuzahlen. Der bestellte vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die finanzielle Lage des Unternehmens analysieren, Vermögenswerte bewerten und Maßnahmen zur Sicherung der Masse einleiten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Diese ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Leipzig einzureichen und sollte eine qualifizierte elektronische Signatur enthalten. Weitere Details zur Einlegung sind auf der Website der Justiz zu finden.
Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer
White & Case LLP
Hainstraße 8, 04109 Leipzig
Telefon: 0341 9625450
E-Mail: insoleipzig@whitecase.com
Das Verfahren ist ein weiteres Beispiel für die Komplexität moderner Insolvenzprozesse, bei denen die Interessen von Gläubigern, Unternehmensleitung und rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang gebracht werden müssen.
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