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Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Am 18. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Stuttgart im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach, erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft wird vertreten durch die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer Harald Panzer und Joseph Panzer sind.

Wesentliche Beschlüsse des Gerichts

Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen, werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli bestellt. Seine Aufgaben umfassen:

    • Überwachung der Schuldnerin, um deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
    • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
    • Verwaltung und Verfügung über die Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin.
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldnerin ist verpflichtet, dem Verwalter Einblick in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
  4. Eröffnung von Sonderkonten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, im Namen der Schuldnerin Sonderkonten zu eröffnen, um die Insolvenzmasse zu verwalten.

Hintergrund des Verfahrens

Die Compatir Projekt Schwaikheimer Mitte GmbH & Co. KG hat einen Insolvenzantrag über ihr eigenes Vermögen gestellt. Ziel des Verfahrens ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung zugunsten der Gläubiger zu gewährleisten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Stuttgart einzureichen. Die Details zur elektronischen Einreichung sind auf der Website der Justiz Baden-Württemberg verfügbar.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon: 0711 7696880
Fax: 0711 76968850

Dieser Beschluss markiert den Beginn eines wichtigen Schritts im Insolvenzantragsverfahren, das darauf abzielt, die Interessen der Gläubiger zu schützen und eine strukturierte Klärung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin zu ermöglichen. Weitere Entwicklungen werden maßgeblich von der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abhängen.

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