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Vorsicht

Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der FOCAST Lüneburg GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 47 IN 63/24
Betroffene Partei: FOCAST Lüneburg GmbH, Gebrüder-Heyn-Straße 1, 21337 Lüneburg

  • Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, HRB 207384
  • Vertreten durch: Jens Waldek, Dorfstraße 88, 15913 Byhleguhre-Byhlen (Geschäftsführer)

Entscheidung des Amtsgerichts Lüneburg:
Am 04.12.2024 um 08:30 Uhr hat das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens der FOCAST Lüneburg GmbH angeordnet. Ab diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Vorläufiger Insolvenzverwalter:
Dr. Malte Köster
Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
Tel.: 0421 322 73 90

Hinweis an die Schuldner der Antragstellerin:
Schuldner der FOCAST Lüneburg GmbH werden aufgefordert, Zahlungen oder andere Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung des Gerichts zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zugänglichkeit des Beschlusses:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts können Rechtsmittel eingelegt werden:

  1. Beschwerde durch die Antragstellerin:
    Die Antragstellerin kann die Entscheidung mit der sofortigen Beschwerde anfechten.
  2. Beschwerde durch Gläubiger:
    Gläubiger können eine sofortige Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen wollen.

Fristen und Einreichung:

  • Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen einzulegen.
  • Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
  • Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Maßgeblich für die Frist ist jeweils das frühere Ereignis (Zustellung oder Verkündung).

Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde kann schriftlich durch eine Beschwerdeschrift oder mündlich zur Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden.
  • Die Beschwerde ist nur wirksam, wenn sie beim Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht eingeht:
    Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
  • Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Person oder einem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss sowie die Erklärung der Anfechtung enthalten. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.
  • Die Beschwerde sollte begründet werden

 

Amtsgericht Lüneburg – 04.12.2024

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