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Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der MBM Menschen brauchen Menschen Personalmanagement GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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m 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Leipzig im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der MBM Menschen brauchen Menschen Personalmanagement GmbH erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Nathanaelstraße 7 a, 04177 Leipzig, und wird durch den Geschäftsführer Andreas Arndt sowie den geschäftsführenden Gesellschafter Michael Urbanski vertreten.

Gerichtliche Anordnungen

  1. Vorläufige Insolvenzverwaltung
    Das Gericht ordnete die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und mögliche Vermögensveränderungen zu verhindern.
  2. Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
    Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jacqueline Jakubik aus Leipzig bestellt.

    • Kontaktinformationen:
      • Adresse: Ferdinand-Lassalle-Straße 11, 04109 Leipzig
      • Telefon: 0341 99 38 77 0
      • Mobil: 0160 28 64 46 2
      • Fax: 0341 99 38 77 20
      • E-Mail: Jakubik@tiefenbacher.de
  3. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Insolvenzmasse im Interesse der Gläubiger erhalten bleibt.
  4. Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin
    • Überwachung der Geschäftsführung und Sicherung des Vermögens.
    • Einziehung von Forderungen und Bankguthaben auf ein Sonderkonto.
    • Betreten der Geschäftsräume, Durchsicht der Geschäftspapiere und Einholung von Informationen bei Behörden, Banken und weiteren Institutionen.
  5. Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungen
    Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen unbewegliche Gegenstände, wurden vorläufig eingestellt. Neue Maßnahmen werden untersagt.

Hintergrund des Verfahrens

Die MBM Menschen brauchen Menschen Personalmanagement GmbH sieht sich aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezwungen, ein Insolvenzantragsverfahren einzuleiten. Ziel der gerichtlichen Maßnahmen ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist Beschwerde eingelegt werden.

  • Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzureichen.
  • Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Veröffentlichung der Entscheidung.

Ausblick

In den kommenden Wochen wird die vorläufige Insolvenzverwalterin die finanzielle Lage der MBM Menschen brauchen Menschen Personalmanagement GmbH analysieren. Sie wird bewerten, ob genügend Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind und ob eine geordnete Sanierung oder Abwicklung erfolgen kann.

Diese Anordnung stellt einen wichtigen Schritt im Insolvenzverfahren dar, um die Interessen der Gläubiger zu wahren und die Vermögenslage des Unternehmens transparent zu klären.

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