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Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der protect first GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 1829/24

Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der protect first GmbH, Kickerlingsberg 8, 04105 Leipzig, am 04.12.2024 um 10:45 Uhr Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet.

Die Gesellschaft, die im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRB 40212 eingetragen ist, wird durch ihren Geschäftsführer Ralf Ferdinand van Deest vertreten.

Anordnung des Gerichts:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Kahnt, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, bestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 1, § 22 Abs. 2 InsO).
  2. Allgemeiner Zustimmungsvorbehalt:
    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  3. Sicherung und Verwaltung des Vermögens:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, Vermögensgegenstände in Besitz zu nehmen, Forderungen der Schuldnerin (einschließlich Bankguthaben) einzuziehen und neue Insolvenzsonderkonten zu eröffnen. Über diese Konten kann er im Rahmen seiner Aufgaben verfügen und bei Bedarf Masseverbindlichkeiten begründen (§ 55 Abs. 2 InsO).
  4. Anweisungen an Drittschuldner:
    Drittschuldner dürfen Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu.
  5. Einholung von Auskünften:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Auskünfte von Dritten – insbesondere von Banken und Kreditinstituten – einzuholen, um seine Aufgaben zu erfüllen.
  6. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen, untersagt bzw. einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Fristen und Form der Beschwerde:

  • Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, einzulegen.
  • Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder mit deren Zustellung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden. Sie kann auch bei der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; entscheidend ist jedoch der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Leipzig.

Inhalt der Beschwerde:

Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und erklären, dass die Entscheidung angefochten wird. Eine Begründung der Beschwerde ist wünschenswert.

Elektronische Einreichung:

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das Dokument muss entweder:

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder
  • auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (gemäß § 130a Abs. 4 ZPO).

Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation finden sich auf dem Portal der Justiz unter: https://justiz.de.


Hintergrund:
Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens zielt darauf ab, die Vermögenswerte der protect first GmbH zu sichern und einer möglichen Gefährdung durch unberechtigte Verfügungen vorzubeugen. Betroffene Gläubiger können sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Stefan Kahnt, in Verbindung setzen, um weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

Datum der Entscheidung: 04.12.2024
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht

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