Am 19. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RheinMain TV GmbH vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Graf-Vollrath-Weg 6, 60489 Frankfurt am Main, und wird durch die Geschäftsführerin Ilkem Beykoz Sahin vertreten.
Beschlüsse des Gerichts
Das Gericht hat zur Sicherung der Insolvenzmasse folgende Anordnungen getroffen:
- Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche aus Frankfurt am Main bestellt.- Kontaktinformationen:
- Adresse: Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main
- Telefon: 069 / 95 91 10 0
- Fax: 069 / 95 91 10 80
- E-Mail: mail@hgw.de
- Internet: www.hgw.de
- Kontaktinformationen:
- Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
Verfügungen der RheinMain TV GmbH über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und soll verhindern, dass die Insolvenzmasse durch eigenmächtige Verfügungen geschmälert wird. - Aufforderung an Schuldner:
Schuldner der RheinMain TV GmbH dürfen Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung erbringen. Zahlungen oder andere Leistungen an die Antragstellerin ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters sind unwirksam.
Hintergrund des Verfahrens
Die RheinMain TV GmbH, ein regionaler Fernsehsender mit Sitz in Frankfurt am Main, sieht sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, ein Insolvenzantragsverfahren einzuleiten. Die gerichtlichen Maßnahmen sollen die Insolvenzmasse sichern und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
- Wer kann Beschwerde einlegen?
- Die Antragstellerin.
- Gläubiger, die die fehlende internationale Zuständigkeit des Gerichts geltend machen möchten (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848).
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären.
Ausblick
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen die wirtschaftliche Lage der RheinMain TV GmbH analysieren und prüfen, ob ausreichende Mittel für die Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind. Weitere Entwicklungen im Verfahren werden maßgeblich von den Erkenntnissen des Insolvenzverwalters abhängen.
Amtsgericht Frankfurt am Main
19. Dezember 2024
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