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Bericht zum Insolvenzantragsverfahren der Sellnau Warenhandels GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Am 11. November 2024 hat das Amtsgericht Lüneburg im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Sellnau Warenhandels GmbH (HRB 1423) die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Bardowicker Straße 4, 21335 Lüneburg, wird durch die Geschäftsführerin Sandra Quick-Fries, Haidland 3c, 21218 Seevetal, vertreten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henning Sämisch von der Kanzlei SHNF, Weidestraße 134, 22083 Hamburg, bestellt. Er ist ab sofort für die Überwachung der finanziellen Aktivitäten der Sellnau Warenhandels GmbH zuständig. Alle Verfügungen der Antragstellerin bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, um wirksam zu sein.

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter:

Aufforderung an die Schuldner

Die Schuldner der Sellnau Warenhandels GmbH werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung der Beschlussvorgaben zu leisten. Verstöße könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Einsicht und Rechtsmittelbelehrung

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Lüneburg eingesehen werden. Sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger haben das Recht, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen.

  • Frist: 2 Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
  • Einreichung: Amtsgericht Lüneburg, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht erfolgen und bestimmte formale Anforderungen erfüllen, einschließlich der Angabe des angefochtenen Beschlusses.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz und zu den Rechten der Beteiligten finden sich in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Lüneburg unter:
Datenschutzerklärung Amtsgericht Lüneburg.

Stand: Amtsgericht Lüneburg, 11. November 2024.

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