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Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren der Lavida Wohnen 6. Verwaltungs GmbH

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 502 IN 198/23
Gericht: Amtsgericht Düsseldorf

Gegenstand des Verfahrens:
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lavida Wohnen 6. Verwaltungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100955, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Harfid Hadrovic, wurde am 11. Oktober 2024 um 13:30 Uhr ein Beschluss gefasst.

Anordnung und Maßnahmen:
Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen an:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter: Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, bestellt.
  • Beschränkungen der Verfügungsbefugnis: Verfügungen der Lavida Wohnen 6. Verwaltungs GmbH über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
  • Verbot von Zahlungen: Den Schuldnern der Lavida Wohnen 6. Verwaltungs GmbH (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen an die GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen der GmbH einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen gegen die Lavida Wohnen 6. Verwaltungs GmbH, sind untersagt, sofern diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Weiteres Vorgehen:
Der Beschluss wurde an den vorläufigen Insolvenzverwalter übersandt.

Datum des Beschlusses: 11. Oktober 2024
Amtsgericht Düsseldorf

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