Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Vorsicht Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren der ThreeDee GmbH
Vorsicht

Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren der ThreeDee GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Aktenzeichen: 36t IN 7514/24
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht


Sachverhalt:

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ThreeDee GmbH, Friedrichstraße 153a, 10117 Berlin (HRB 214670, Amtsgericht München), vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Balonier, wurde durch das Amtsgericht Charlottenburg am 18.11.2024 um 15:30 Uhr folgender Beschluss erlassen:

Anordnung von Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO:

  1. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Brachwitz, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, bestellt.

    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu überwachen.

  3. Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Überwachung der Vermögenslage der Schuldnerin zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen.
    • Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Insolvenzverfahrens decken kann (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
    • Ermächtigung zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin sowie zur Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos gemäß den Vorgaben des BGH (Urteil vom 07.02.2019, AZ IX ZR 47/18).
    • Verpflichtung der kontoführenden Kreditinstitute zur Auskunftserteilung.
  4. Anweisungen an Drittschuldner:
    Drittschuldner der Schuldnerin werden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt ausdrücklich zu (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  5. Zugang zu Geschäftsräumen und Einsichtnahme in Unterlagen:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und auf Verlangen herauszugeben. Zudem ist sie verpflichtet, alle relevanten Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse zu erteilen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses oder, falls keine Verkündung stattgefunden hat, mit dessen Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung und den technischen Rahmenbedingungen sind auf www.justiz.de abrufbar.


Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht
Datum: 18.11.2024

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Vorsicht

Insolvenz:Planet Hotelbau AG

25 IN 100/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Planet...

Vorsicht

Insolvent: GDA – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH

3606 IN 2843/25 | In dem Verfahren über den Antrag – GDA...

Vorsicht

Insolvent: GEM Trust GmbH & Co. KG,

3610 IN 1494/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung...

Vorsicht

Insolvenz: Medienallee 26 Betriebsvorrichtungen GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 154/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen...