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Bericht zum Insolvenzeröffnungsverfahren des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Homburg e.V.

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 109 IN 57/24
Das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Homburg e.V. am 14. November 2024 um 10:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Homburg unter der Nummer VR 535 eingetragen und hat seinen Sitz am Bahnhofsplatz 9, 66424 Homburg.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken, bestellt. Mit der Bestellung gehen sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse über das Vereinsvermögen auf ihn über. Dies umfasst insbesondere auch das Recht, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen.

Anordnung eines Verfügungsverbots

Dem Schuldner, also dem DRK Kreisverband Homburg e.V., wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Das bedeutet, dass der Verein ab sofort keine eigenständigen rechtlichen oder finanziellen Verfügungen über sein Vermögen mehr vornehmen darf.

Aufforderung an die Schuldner des Vereins

Die Schuldner des DRK Kreisverband Homburg e.V. sind aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung der Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zahlungen oder andere Erfüllungshandlungen, die ohne dessen Zustimmung erfolgen, sind unwirksam.

Weitere Verfahrensschritte

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Vermögens eingeleitet. Ziel ist es, im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu klären und das Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach
14. November 2024

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