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Bericht zum Insolvenzverfahren der Fahrion Engineering GmbH & Co. KG

viarami (CC0), Pixabay
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Am 13.12.2024 hat das Amtsgericht Ludwigsburg in dem Verfahren 6 IN 826/24 erste Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Insolvenzantrags der Fahrion Engineering GmbH & Co. KG erlassen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen des Unternehmens vor nachteiligen Veränderungen zu schützen, bis eine Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen wird.

Hintergrund: Fahrion Engineering GmbH & Co. KG

  • Sitz der Gesellschaft: Remsstraße 11, 70806 Kornwestheim
  • Vertreten durch:
    Die persönlich haftende Gesellschafterin Fahrion Engineering Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer:

    • Eric Jürgen Fahrion
    • Jens Thorsten Fahrion
    • Otmar Fahrion
  • Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, HRA 202573

Die Fahrion Engineering GmbH & Co. KG hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt. Dies deutet darauf hin, dass sich das Unternehmen in einer finanziell angespannten Lage befindet, die diesen Schritt erforderlich macht.


Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 13.12.2024

1. Anordnung von Sicherungsmaßnahmen (§§ 21, 22 InsO)

Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Einstellung der Zwangsvollstreckung:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen, werden untersagt. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grub aus Stuttgart bestellt. Seine Kontaktdaten:

    • Adresse: Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
    • Telefon: 0711 966890
    • E-Mail: [Bitte ergänzen]
  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen der Fahrion Engineering GmbH & Co. KG über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

2. Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er prüft insbesondere:

  • Deckung der Verfahrenskosten:
    Ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
  • Sicherung der Insolvenzmasse:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt die alleinige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin. Eingehende Zahlungen dürfen nur noch von ihm entgegengenommen werden.
  • Überwachung der Geschäftsführung:
    Die Geschäftsführung der Fahrion Engineering GmbH & Co. KG wird weiterhin überwacht, um sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage eintreten.

3. Weitere Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und diese bei Bedarf bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens einzuziehen.
  • Er darf Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen, um die Insolvenzmasse zu sichern und notwendige Masseverbindlichkeiten zu begründen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden:

  • Frist: Zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
  • Ort der Einreichung: Amtsgericht Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 39, 71638 Ludwigsburg.
  • Form: Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Eine einfache E-Mail ist unzulässig.

Bewertung und mögliche nächste Schritte

Kurzfristige Auswirkungen:

Die vorläufige Insolvenzverwaltung zielt darauf ab, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und Gläubigerinteressen zu wahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob genügend Mittel vorhanden sind, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Mögliche Szenarien:

  1. Eröffnung des Insolvenzverfahrens:
    Falls genügend Vermögen vorhanden ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. In diesem Fall wird entschieden, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Liquidation erfolgen muss.
  2. Einstellung des Verfahrens:
    Sollte das Vermögen der Fahrion Engineering GmbH & Co. KG nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken, könnte das Verfahren mangels Masse eingestellt werden.

Empfehlungen für Gläubiger

  1. Forderungen vorbereiten:
    Gläubiger sollten alle relevanten Unterlagen, wie Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege, zusammenstellen, um ihre Forderungen im Falle der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens korrekt anmelden zu können.
  2. Fristen überwachen:
    Falls das Verfahren eröffnet wird, sollten Gläubiger die gesetzten Fristen zur Anmeldung ihrer Forderungen einhalten.
  3. Rechtliche Beratung:
    Eine rechtliche Vertretung kann helfen, Ansprüche optimal durchzusetzen und mögliche Risiken zu minimieren.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung markiert einen entscheidenden Schritt im Verfahren der Fahrion Engineering GmbH & Co. KG. Mit der Bestellung von Dr. Philipp Grub als erfahrenem Insolvenzverwalter soll sichergestellt werden, dass die Vermögenswerte des Unternehmens gesichert und geprüft werden.

Das weitere Vorgehen hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Prüfung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab. Gläubiger sollten die Entwicklungen im Verfahren aufmerksam verfolgen und ihre Rechte zeitnah wahrnehmen.

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