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Bericht zum Insolvenzverfahren der QUANTRON AG

geralt (CC0), Pixabay
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Verfahrensinformationen

  • Aktenzeichen: IN 960/24
  • Antragsteller: QUANTRON AG
  • Vertretung: Vorstände Haller Andreas, Reimann Beate und Wollmann Rene-Christopher
  • Adresse: Koblenzer Straße 2, 86154 Augsburg
  • Registergericht: Amtsgericht Augsburg, Register-Nr.: HRB 33816
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht Augsburg

Am 29. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Augsburg die vorläufige Insolvenzverwaltung für die QUANTRON AG angeordnet, um das Vermögen des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Diese Anordnung soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage des Unternehmens auftreten.


Beschluss des Insolvenzgerichts

Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen wurden die folgenden Bestimmungen zur Sicherung der Vermögenswerte der QUANTRON AG getroffen:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung Das Insolvenzgericht Augsburg hat eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der QUANTRON AG vor nachteiligen Veränderungen zu schützen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO). Der Beschluss zielt darauf ab, das Unternehmen und seine Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu überwachen und zu sichern.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten aus Augsburg bestellt. Seine Aufgaben umfassen die Überwachung der Vermögensverwaltung der QUANTRON AG und die Sicherstellung, dass keine Vermögenswerte abfließen oder verschleiert werden.
    • Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
      • Adresse: Schaezlerstraße 13, 86150 Augsburg
      • Telefon: +49(821)809012-0
      • Telefax: +49(821)809012-29
  3. Beschränkung der Verfügungsbefugnis der Schuldnerin Die QUANTRON AG darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO, 2. Alternative). Dies umfasst insbesondere die Einziehung von Forderungen (Außenständen) gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu schützen und zu verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert abfließen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Beschluss des Insolvenzgerichts Augsburg können die Beteiligten (z. B. die Schuldnerin oder die Gläubiger) eine sofortige Beschwerde einlegen. Die wesentlichen Details zur Beschwerde lauten wie folgt:

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung des Beschlusses eingereicht werden.
  • Einreichungsort: Die Beschwerde ist schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, einzulegen.
  • Form: Eine schriftliche Einreichung oder Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist erforderlich. Einfache E-Mails erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Beschwerde ist zu unterzeichnen, entweder durch den Beschwerdeführer selbst oder durch seinen Bevollmächtigten.

Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, seiner Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet auf der Seite der Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung gilt als zugestellt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei Tage vergangen sind.


Elektronische Einreichung von Rechtsbehelfen

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Zu beachten ist hierbei:

  • Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Elektronische Dokumente müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
  • Alternativ kann die Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) erfolgen.
  • Weiterführende Informationen zur sicheren Übermittlung und technischen Anforderungen sind auf der Internetseite www.justiz.de einsehbar.

Zusammenfassung

Das Insolvenzverfahren der QUANTRON AG befindet sich derzeit in der vorläufigen Phase. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Augsburg wurden Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin getroffen. Rechtsanwalt Constantin Salm-Hoogstraeten wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um die Verfügungen des Unternehmens zu überwachen und sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte ohne seine Zustimmung abfließen. Die Verfügungsbefugnis der QUANTRON AG ist eingeschränkt; insbesondere die Einziehung von Forderungen darf nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen.

Gläubiger und Geschäftspartner sollten beachten, dass sie sich im Falle von Ansprüchen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden und Zahlungen nur nach Rücksprache mit ihm vornehmen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ab sofort für alle Auskünfte über den Verfahrensstand zuständig und kann detaillierte Informationen zu Forderungen und Zahlungen geben.

Mit dieser vorläufigen Maßnahme wird das Ziel verfolgt, das Vermögen der QUANTRON AG zu schützen und eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens sicherzustellen.

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