Startseite Vorsicht Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der AUTOHAUS KRENMAYR GmbH (Az. IN 730/24)
Vorsicht

Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der AUTOHAUS KRENMAYR GmbH (Az. IN 730/24)

viarami (CC0), Pixabay
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Sachverhalt:
Das Amtsgericht Augsburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AUTOHAUS KRENMAYR GmbH (Weilheimer Straße 76, 86935 Rott; Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 12174) durch Beschluss vom 03.12.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin wird durch ihren Geschäftsführer, Herrn Alfred Krenmayr, vertreten.

Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens:

  1. Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung:
    Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin und zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen angeordnet.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jürgen Müller bestellt.

    Kontaktdaten des Insolvenzverwalters:

    • Adresse: Apothekergäßchen 4, 86150 Augsburg
    • Telefon: +49 (821) 50836158
    • Telefax: +49 (821) 50836159
    • E-Mail: inso@hingerl.com
  3. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO).
    • Dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen der Schuldnerin

Rechtsmittelbelehrung:

Sofortige Beschwerde:
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Frist und Einreichung:

  • Frist: Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg, einzulegen.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung bzw. mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf der Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.
    • Die öffentliche Bekanntmachung gilt als zugestellt, sobald nach der Veröffentlichung zwei Tage verstrichen sind.
    • Maßgeblich für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung).

Einlegungsweg:

  • Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts eingereicht werden.
  • Sie kann auch bei der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu Protokoll gegeben werden, wobei der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Augsburg entscheidend ist.
  • Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht zwingend erforderlich.

Inhalt:
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Die Beschwerde ist vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.


Elektronische Einreichung:
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt hierfür jedoch nicht.

Anforderungen an elektronische Dokumente:

  • Das elektronische Dokument muss entweder:
    • Mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, oder
    • Von der verantwortenden Person signiert und über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
  • Elektronische Dokumente können über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts eingereicht werden.

Technische Hinweise:
Weitere Details zu den sicheren Übermittlungswegen und den technischen Anforderungen der elektronischen Kommunikation sind auf der Website www.justiz.de einsehbar.


Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Sicherung des Vermögens der AUTOHAUS KRENMAYR GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jürgen Müller, übernimmt die Überwachung der Vermögensverwaltung und prüft die finanzielle Lage der Schuldnerin. Verfügungen der AUTOHAUS KRENMAYR GmbH bedürfen ab sofort der Zustimmung des Insolvenzverwalters.

Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht
Datum: 03.12.2024

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