Amtsgericht Mönchengladbach – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 46 IN 45/24
Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
Am 04.12.2024 um 14:06 Uhr hat das Amtsgericht Mönchengladbach im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der New Plastic GmbH, Hosterfeldstraße 31, 41747 Viersen, Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse angeordnet.
Die New Plastic GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 9994 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Jan Peters (Wilhelm-Röntgen-Straße 11, 52499 Baesweiler) und Ralf Peters (Schmiedstraße 37, 52499 Baesweiler) vertreten.
Anordnungen des Gerichts im Überblick:
- Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Georg Kirchner, Bismarckstraße 9, 41061 Mönchengladbach, bestellt. - Zustimmungsvorbehalt:
Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Verbot für Drittschuldner:
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Sie dürfen Leistungen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin, werden untersagt, soweit nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).- Ausgenommen hiervon sind Maßnahmen, die auf die Abnahme einer Vermögensauskunft abzielen.
Ziele des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird:
- Das Vermögen der Schuldnerin sichern und erhalten.
- Prüfen, ob die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten deckt.
- Den wirtschaftlichen Zustand der Schuldnerin analysieren, um zu beurteilen, ob ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren vorliegt.
Rechtslage für Gläubiger und Schuldner:
Die Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens soll verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin durch unkontrollierte Verfügungen oder Zwangsvollstreckungen geschmälert werden. Gläubiger sind aufgefordert, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um Forderungen geltend zu machen oder Informationen über das Verfahren zu erhalten.
Datum der Entscheidung: 04.12.2024
Amtsgericht Mönchengladbach – Insolvenzgericht
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