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Vorsicht

Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der SulServ GmbH (Az. 6 IN 30/24)

viarami (CC0), Pixabay
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Insolvenzantragsverfahren
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SulServ GmbH, mit den Unternehmenssitzen in Königsteiner Straße 26B, 65812 Bad Soden am Taunus, und Nordstraße 37, 26919 Brake, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109908, vertreten durch den Geschäftsführer Ernst Peter Kohler (Wollerauerstraße 31, 8834 Schindellegi, Schweiz), wurde am 02.12.2024 um 16:30 Uhr durch das zuständige Insolvenzgericht Nordenham die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Maßnahmen des Gerichts

  • Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin dürfen ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam vorgenommen werden.
  • Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Kanzlei: Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, bestellt.
    Kontakt:

    • Telefon: 0421/3227390
    • Fax: 0421/322739200

Anordnung für Drittschuldner:
Drittschuldner der SulServ GmbH werden angewiesen, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsichtnahme:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des zuständigen Insolvenzgerichts in Nordenham eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Ebenfalls können Gläubiger der SulServ GmbH Beschwerde einlegen, wenn sie die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 rügen möchten.

Frist:
Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Nordenham (Bahnhofstraße 56, 26954 Nordenham) oder über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach govello-1270799934417-000214126 einzulegen.

  • Fristbeginn:
    Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, gilt die Zustellung als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Erfolgt sowohl eine öffentliche Bekanntmachung als auch eine Zustellung, ist das frühere Ereignis maßgeblich.

Einlegung der Beschwerde:

  • Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Eingang beim Amtsgericht Nordenham entscheidend.
  • Die Beschwerdeschrift ist von der beschwerdeführenden Partei oder ihrem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
  • Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben.

Es wird empfohlen, die Beschwerde zu begründen, um eine umfassende Prüfung durch das Gericht zu ermöglichen.


Zusammenfassung:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein wichtiger Schritt im Insolvenzantragsverfahren der SulServ GmbH eingeleitet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Malte Köster übernimmt ab sofort die Überwachung und Sicherung des Vermögens, während Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit seiner Zustimmung zulässig sind.

Amtsgericht Nordenham
Datum: 02.12.2024

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