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Bericht zum vorläufigen Insolvenzverfahren der TME Solutions GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Verfahrensinformationen

  • Aktenzeichen: 524 IN 32/24
  • Antragsteller: TME Solutions GmbH
  • Adresse: Gärdesstraße 50, 28755 Bremen
  • Registergericht: Amtsgericht Bremen, HRB 28485 HB
  • Geschäftsführung: Margaritka Grigorova Georgieva und Emil Naydenov
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht Bremen

Am 29. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Bremen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TME Solutions GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Maßnahme soll dazu dienen, das Vermögen der Antragstellerin zu sichern, bis das Gericht über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Gericht hat zum Schutz des Vermögens der TME Solutions GmbH verschiedene Maßnahmen erlassen:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    Die TME Solutions GmbH darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Damit wird sichergestellt, dass keine unkontrollierten Vermögensverschiebungen stattfinden und das Unternehmensvermögen erhalten bleibt.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner aus Bremen bestellt. Er ist verantwortlich für die Überwachung und Sicherung der Vermögenswerte der TME Solutions GmbH und prüft, ob die Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

    • Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
      • Adresse: Katharinenstraße 5, 28195 Bremen
      • Telefon: 0421 / 32 27 39 0
      • Fax: 0421 / 32 27 39 200
      • Internet: www.willmerkoester.de
  3. Zahlungsanweisung an Schuldner der Antragstellerin
    Die Schuldner der TME Solutions GmbH, also Kunden oder Geschäftspartner, die noch Zahlungen an das Unternehmen leisten müssen, wurden aufgefordert, nur unter Berücksichtigung des Beschlusses zu zahlen. Das bedeutet, dass sie ihre Zahlungen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter und nicht direkt an die TME Solutions GmbH leisten dürfen, um sicherzustellen, dass alle eingehenden Mittel ordnungsgemäß verwaltet werden.
  4. Einsehbarer Beschluss
    Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts Bremen kann in der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung des Gerichts kann von der TME Solutions GmbH durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Zudem haben auch Gläubiger das Recht, eine sofortige Beschwerde einzulegen, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten.

Details zur Einlegung der Beschwerde:

  • Frist: Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingereicht werden.
  • Einreichungsort: Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bremen, Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) govello-1133344563234-000000050 eingereicht werden.
  • Fristbeginn: Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Falls die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt, beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
  • Form und Inhalt: Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erklärt werden. Für die Wahrung der Frist ist der Eingang beim Amtsgericht Bremen entscheidend. Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Wenn die Entscheidung nur teilweise angefochten werden soll, muss der Umfang der Anfechtung angegeben werden. Die Beschwerde sollte zudem begründet werden.

Zusammenfassung

Im vorläufigen Insolvenzverfahren der TME Solutions GmbH hat das Amtsgericht Bremen den Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens angeordnet. Die Verfügungsbefugnis des Unternehmens wurde eingeschränkt, und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, um die Verwaltung des Vermögens zu überwachen und zu sichern. Geschäftspartner und Schuldner der TME Solutions GmbH sind angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der Anordnung an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Für Gläubiger und das Unternehmen selbst besteht die Möglichkeit, gegen die Anordnung Beschwerde einzulegen. Die TME Solutions GmbH kann durch dieses Verfahren möglicherweise eine finanzielle Restrukturierung erreichen, um eine geordnete Abwicklung oder, wenn möglich, eine Fortführung des Geschäftsbetriebs zu ermöglichen.

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