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Startseite Allgemeines Bericht zur Abweisung des Insolvenzantrags gegen Fridays for Future Germany e.V.
Allgemeines

Bericht zur Abweisung des Insolvenzantrags gegen Fridays for Future Germany e.V.

dkrstin (CC0), Pixabay
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Am 22. August 2024 hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden, den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Fridays for Future Germany e.V. mangels Masse abzuweisen. Der Verein mit Sitz in Berlin, vertreten durch den Vorstand George-Manuel Stelter, hatte zuvor einen Insolvenzantrag gestellt. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass nicht genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht verkündet wurde, mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Protokollierung bei einer Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingereicht werden. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich.

Elektronische Einreichungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gegebenenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. Näheres zur elektronischen Kommunikation regelt die Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV).

Die Abweisung des Insolvenzantrags deutet auf eine schwierige finanzielle Lage des Vereins hin, da nicht genügend Mittel vorhanden sind, um ein formelles Verfahren einzuleiten. Der Beschluss könnte auch für die Gläubiger von Bedeutung sein, da sie aufgrund der Entscheidung möglicherweise keine weiteren Ansprüche geltend machen können.

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