Aktenzeichen: 58 IN 293/24
Antragsteller:
PURE IDENTITY – PI GmbH & Co. KG
vertreten durch die Komplementärin PURE IDENTITY – PI Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer: Madjid Nadjariun und Thomas Georg Ochsenkiel
Registergericht: Amtsgericht Freiburg, Register-Nr.: HRA 703707
Beschluss vom 23.05.2024
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der PURE IDENTITY – PI GmbH & Co. KG hat das Amtsgericht Freiburg folgende Maßnahmen beschlossen:
Verfügungsverbot:
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Thilo Braun bestellt.
Adresse: Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 70390 – 0
Fax: 0761 7039052
Unterbrechung von Rechtsstreitigkeiten:
Der Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen, was die Unterbrechung von gerichtlich anhängigen Zivilrechtstreitigkeiten zur Folge hat.
Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, durch Überwachung deren Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er muss prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Die Schuldnerin darf nicht über ihre Bankkonten und Außenstände verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis darüber geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten und werden entsprechend informiert.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren und diese auf Verlangen herauszugeben.
Hinweise zur Veröffentlichung und Rechtsbehelfsbelehrung:
Veröffentlichung:
Die Veröffentlichung in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem wird mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben, die Beschwerdeschrift muss jedoch von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
Elektronische Einreichung:
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Informationen zur elektronischen Einreichung sind auf www.ejustice-bw.de verfügbar.
Das Amtsgericht Freiburg hat diese Maßnahmen zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse der PURE IDENTITY – PI GmbH & Co. KG getroffen.
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