Bericht zur FMA-Warnmeldung: „Nexomus GmbH“

Published On: Samstag, 21.09.2024By Tags:

Veröffentlichungsdatum: 21. September 2024

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 21. September 2024 eine Warnmeldung zu der Nexomus GmbH herausgegeben. Das Unternehmen gibt an, seinen Sitz in Wien zu haben und operiert über die Webseite nexomus.com. Die FMA weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Nexomus GmbH keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.

Details der Warnmeldung:

  • Anbieter: Nexomus GmbH
  • Angeblicher Sitz: Wien
  • Webseite: nexomus.com
  • E-Mail: info@nexomus.com

Laut der FMA darf die Nexomus GmbH keinen gewerblichen Handel auf eigene oder fremde Rechnung betreiben. Dies betrifft insbesondere Aktivitäten im Sinne von § 1 Abs 1 Z 7 lit c des österreichischen Bankwesengesetzes (BWG), der den Handel mit Finanzinstrumenten regelt. Damit ist es dem Unternehmen untersagt, als Handelsunternehmen im Finanzsektor in Österreich aufzutreten, da hierfür eine entsprechende behördliche Genehmigung erforderlich wäre.

Bedeutung der Warnmeldung:

Die FMA rät Anlegern dringend davon ab, Geschäfte mit der Nexomus GmbH zu tätigen. Ohne die notwendige Konzession ist die Durchführung von Finanzgeschäften illegal, und Kunden laufen Gefahr, ihr investiertes Kapital zu verlieren. Unternehmen, die ohne Genehmigung operieren, unterliegen nicht den strengen Regulierungen und Überprüfungen der FMA, was ein erhebliches Risiko für Investoren darstellt.

Diese Warnung wurde gemäß § 4 Abs 7 des Bankwesengesetzes veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über unautorisierte Finanzdienstleister zu informieren und potenzielle Investoren vor möglichen finanziellen Verlusten zu schützen.

Handlungsaufforderung:

Personen, die bereits finanzielle Transaktionen mit der Nexomus GmbH getätigt haben, sollten umgehend rechtlichen Rat einholen und den Vorfall den zuständigen Behörden melden. Anlegern wird dringend geraten, Vorsicht walten zu lassen und sicherzustellen, dass sie nur mit lizenzierten und regulierten Finanzdienstleistern zusammenarbeiten.

Die FMA empfiehlt allen Investoren, die Lizenzen eines Anbieters zu überprüfen, bevor sie eine Geschäftsbeziehung eingehen. Offizielle Informationen über zugelassene Anbieter können direkt über die Register der Finanzmarktaufsicht eingesehen werden.

Fazit:

Die Warnmeldung der FMA zur Nexomus GmbH ist ein deutlicher Hinweis auf potenziell illegale Aktivitäten. Investoren sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit unregulierten Finanzdienstleistern einhergehen. Es wird dringend empfohlen, keine Geschäfte mit der Nexomus GmbH zu tätigen, da das Unternehmen nicht berechtigt ist, Finanzgeschäfte in Österreich zu betreiben.

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