Das Amtsgericht Landshut hat am 9. Dezember 2024 für die Alpha Solar- und Heizungstechnik GmbH, Messerschmittstraße 5, 85399 Hallbergmoos, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Damit wird das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen geschützt. Das Unternehmen hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Dieckmann mit Sitz in Erding ernannt. Dieser übernimmt ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin, um es vor potenziellen Nachteilen zu bewahren. Alle Verfügungen der Alpha Solar- und Heizungstechnik GmbH – einschließlich der Einziehung von Außenständen – bedürfen ab sofort der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Ziel der Maßnahme
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO) dient dazu, die Interessen der Gläubiger zu sichern und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten. Sie soll verhindern, dass Vermögenswerte der Schuldnerin während der Phase vor einer möglichen Insolvenzeröffnung unrechtmäßig entzogen oder verschleiert werden.
Hintergrund zur Alpha Solar- und Heizungstechnik GmbH
Die Alpha Solar- und Heizungstechnik GmbH ist ein Unternehmen, das auf die Installation und den Vertrieb von Solar- und Heiztechnik spezialisiert ist. Das Unternehmen, das im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 237928 geführt wird, geriet offenbar in finanzielle Schwierigkeiten, die nun zu einem Antrag auf Insolvenz führten. Der Geschäftsführer ist Bege Reinhard.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut kann binnen zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Landshut oder zu Protokoll bei jeder anderen Amtsgerichtsstelle zu erklären. Elektronische Einreichungen sind möglich, müssen jedoch die Anforderungen der elektronischen Kommunikation gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Eine einfache E-Mail reicht hierfür nicht aus.
Nächste Schritte
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist der erste Schritt in einem Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die finanzielle Situation der Alpha Solar- und Heizungstechnik GmbH prüfen und ein Gutachten erstellen, das dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dient. Gleichzeitig werden die Gläubiger des Unternehmens informiert und haben die Möglichkeit, ihre Forderungen anzumelden.
Das Ziel des weiteren Verfahrens ist es, entweder eine Sanierung des Unternehmens herbeizuführen oder – falls dies nicht möglich ist – eine geordnete Abwicklung zu gewährleisten, bei der Gläubiger zumindest einen Teil ihrer Ansprüche erhalten.
Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Matthias Dieckmann
Lange Zeile 26
85435 Erding
Telefon: +49(871)9657270
Telefax: +49(871)96572729
E-Mail: info@anwaltskanzlei-dieckmann.de
Das Insolvenzverfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 872/24 geführt.
Fazit
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt sicher, dass das Vermögen der Alpha Solar- und Heizungstechnik GmbH geschützt wird, während das Verfahren zur Klärung der weiteren Vorgehensweise läuft. Die kommenden Wochen werden darüber entscheiden, ob das Unternehmen saniert werden kann oder ob eine Abwicklung unvermeidbar ist. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
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