Im Verfahren zur Prüfung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Buchmann GmbH & Co. KG wurde am heutigen Tag, dem 30. Oktober 2024, eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Amtsgericht Cottbus hat Frau Rechtsanwältin Steffi Haufe aus Berlin-Westend (Kastanienallee 21, 14052 Berlin) zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ernannt und einen Zustimmungsvorbehalt gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet. Dies bedeutet, dass Frau Haufe nunmehr die Befugnis hat, die Vermögensverwaltung der Buchmann GmbH & Co. KG zu überwachen und zustimmungspflichtige Entscheidungen zu überprüfen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Cottbus ist die sofortige Beschwerde möglich. Die Frist für die Einlegung dieser Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de. Sollte eine frühere Zustellung des Beschlusses erfolgen, ist dieser Zeitpunkt maßgeblich für den Fristbeginn.
Die Beschwerde ist entweder beim Amtsgericht Cottbus (Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus) oder – für Verfahren, die vor dem 1. März 2012 beantragt wurden – auch beim Landgericht Cottbus (Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus) einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die genaue Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung enthalten sowie die Erklärung, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Die Einreichung der sofortigen Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgen. Weitere Details zur elektronischen Einreichung sind unter www.erv.brandenburg.de zu finden.
Aktenzeichen des Verfahrens: Amtsgericht Cottbus, 63 IN 8/24
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