Das Amtsgericht Cloppenburg hat am 10. Dezember 2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der bulldoc.net GmbH, Höltinghauser Ring 4, 49661 Cloppenburg (HRB 211929), die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine ordnungsgemäße Prüfung der Vermögensverhältnisse zu gewährleisten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Mit dem Beschluss hat das Gericht festgelegt, dass Verfügungen der bulldoc.net GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters wirksam sind. Dies bedeutet, dass das Unternehmen weiterhin in beschränktem Umfang operieren kann, jedoch unter der strengen Aufsicht des Sachwalters. Dies soll verhindern, dass Vermögenswerte zum Nachteil der Gläubiger entzogen werden.
Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, ernannt. Als Sachwalter ist Dr. Hölzle dafür verantwortlich, das Vermögen der bulldoc.net GmbH zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind.
Kontaktinformationen des Sachwalters:
- Telefon: 0421/322 649-0
- Fax: 0421/322 649-29
Aufforderung an Schuldner der Antragstellerin
Die Schuldner der bulldoc.net GmbH, also Personen oder Unternehmen, die Verpflichtungen gegenüber der GmbH haben (z. B. Zahlungspflichten), werden aufgefordert, Zahlungen oder Leistungen nur noch in Übereinstimmung mit dem Beschluss zu erbringen. Dies bedeutet, dass sie nur noch an den Sachwalter leisten dürfen, nicht mehr direkt an die GmbH. Dies stellt sicher, dass alle Einnahmen in geordneter Weise verwaltet und gesichert werden.
Einblick in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden. Gläubiger und andere Beteiligte, die detaillierte Informationen benötigen, können sich dort einen umfassenden Überblick verschaffen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung des Amtsgerichts Cloppenburg kann durch die Antragstellerin oder Gläubiger mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden.
- Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung, Verkündung oder (bei öffentlicher Bekanntmachung) spätestens zwei Tage nach der Veröffentlichung eingelegt werden.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Cloppenburg, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts zu erklären. Es ist jedoch wichtig, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Cloppenburg eingeht.
- Inhalt: Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss bezeichnen und klarstellen, dass Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.
Datenschutzhinweis
Das Amtsgericht Cloppenburg weist darauf hin, dass Informationen zum Datenschutz und zu den Rechten der Beteiligten gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) auf der Webseite des Gerichts unter www.amtsgericht-cloppenburg.niedersachsen.de einsehbar sind. Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch per Post zugestellt.
Fazit und Ausblick
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der bulldoc.net GmbH und der Bestellung eines Sachwalters hat das Amtsgericht Cloppenburg einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte und zum Schutz der Gläubigerinteressen unternommen. In den kommenden Wochen wird der Sachwalter die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüfen und dem Gericht einen Bericht vorlegen. Dieser wird die Grundlage für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bilden.
Die Zukunft der bulldoc.net GmbH hängt davon ab, ob eine Sanierung und Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist oder ob es zu einer geordneten Abwicklung kommen wird. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Entwicklungen genau verfolgen und rechtzeitig ihre Ansprüche anmelden, sobald das Verfahren eröffnet wird.
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