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Bericht zur vorläufigen Insolvenzverwaltung der Campus Ludwigslust GmbH & Co. KG

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Schwerin hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Campus Ludwigslust GmbH & Co. KG, Werderstraße 135, 19055 Schwerin, am 10. Dezember 2024 umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Hintergrund der Insolvenz

Die Campus Ludwigslust GmbH & Co. KG, die durch die Heimes Beteiligungs Verwaltungs GmbH vertreten wird, ist auf die Entwicklung und Verwaltung von Immobilien spezialisiert. Als antragstellende Gläubigerin tritt die Sequoia IDF Asset Holdings S.A. aus Luxemburg auf, die den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat. Dieses Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 580 IN 850/24 geführt.

Anordnung von Sicherungsmaßnahmen

Das Gericht hat mehrere Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO (Insolvenzordnung) ergriffen, um die Vermögenswerte der Schuldnerin zu schützen:

  1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Nicolas Rebel, Valentinskamp 70, 20354 Hamburg, bestellt. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten.
  2. Verfügungsverbot für die Schuldnerin:
    Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung keine rechtlich wirksamen Verfügungen über das Vermögen des Unternehmens mehr treffen darf, es sei denn, diese werden vom vorläufigen Insolvenzverwalter genehmigt. Insbesondere dürfen Außenstände und Bankguthaben nur noch durch den Insolvenzverwalter eingezogen werden.
  3. Eröffnung von Sonderkonten:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten einzurichten, um eingehende Gelder der Schuldnerin zu verwalten. Diese Maßnahme dient der geordneten Verwaltung der Insolvenzmasse und der Vermeidung von unberechtigten Entnahmen.
  4. Untersagung von Zahlungen an die Schuldnerin:
    Drittschuldnern (z. B. Kunden oder Geschäftspartnern der Schuldnerin) wird untersagt, Zahlungen direkt an die Campus Ludwigslust GmbH & Co. KG zu leisten. Alle Zahlungen müssen ab sofort an den vorläufigen Insolvenzverwalter gerichtet werden.
  5. Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungen werden vorläufig eingestellt.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde vom Gericht mit folgenden Aufgaben betraut:

  • Vermögenssicherung: Die Sicherstellung und der Erhalt der Vermögenswerte der Schuldnerin, um eine gerechte Verteilung unter den Gläubigern zu ermöglichen.
  • Prüfung der Verfahrenskosten: Die Einschätzung, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
  • Prüfung der Fortführungsfähigkeit: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Möglichkeiten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Nächste Schritte

In den kommenden Wochen wird das Amtsgericht Schwerin auf Grundlage des Berichts des vorläufigen Insolvenzverwalters entscheiden, ob das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Sollte eine Eröffnung erfolgen, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Die weiteren Optionen umfassen:

  1. Fortführung des Unternehmens: Ein möglicher Insolvenzplan könnte die Sanierung und Weiterführung des Unternehmens ermöglichen.
  2. Abwicklung: Falls eine Sanierung nicht realisierbar ist, könnte eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen, bei der Vermögenswerte veräußert und Erlöse an die Gläubiger verteilt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Schwerin eingereicht werden.

Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters

Rechtsanwalt Nicolas Rebel
Valentinskamp 70
20354 Hamburg

Die Entscheidung des Amtsgerichts Schwerin und die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters zeigen die Bedeutung einer geordneten Abwicklung des Verfahrens und den Schutz der Gläubigerinteressen. Die nächsten Wochen werden entscheidend sein, um die wirtschaftliche Zukunft der Campus Ludwigslust GmbH & Co. KG zu klären.

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