Am 10. Dezember 2024 hat das Amtsgericht Aurich im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH, Zum Südkai 20, 26723 Emden (HRB 100723), die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Unternehmens angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse zu gewährleisten.
Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
Das Gericht hat entschieden, dass Verfügungen der Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Vermögenswerte des Unternehmens während des laufenden Verfahrens gefährdet oder entzogen werden.
Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll bestellt, der seinen Sitz in Oldenburg hat. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu prüfen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist.
Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters:
- Adresse: Wallstraße 11, 26122 Oldenburg
- Telefon: 0441/779 3081-0
- Fax: 0441/779 3081-9
- E-Mail: info@legales-stoll.de
Aufforderung an Schuldner der Antragstellerin
Die Schuldner der Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH – also Personen oder Unternehmen, die Verpflichtungen gegenüber der GmbH haben, etwa durch ausstehende Zahlungen – werden angewiesen, Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Zahlungen oder andere Verpflichtungen, die direkt an die Schuldnerin erfolgen, sind unwirksam. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle finanziellen Mittel in die Insolvenzmasse einfließen und somit zum Schutz der Gläubiger dienen.
Hintergrund zur Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH
Die Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Emden, das auf Stahlbau und die Errichtung von Anlagen spezialisiert ist. Das Unternehmen sieht sich offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert, die zur Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens führten. Geschäftsführer des Unternehmens ist Danny Götze.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Aurich kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden.
- Wer ist beschwerdeberechtigt?
Sowohl die Antragstellerin (Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH) als auch Gläubiger können Beschwerde einlegen, insbesondere wenn sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens rügen möchten. - Einreichung der Beschwerde:
Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich, einzureichen. Alternativ kann die Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Aurich eingeht. - Inhalt:
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen.
Einblick in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich eingesehen werden. Dies ist insbesondere für Gläubiger und andere Beteiligte von Interesse, die weitere Details zu den angeordneten Maßnahmen benötigen.
Ausblick
In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögensverhältnisse der Götze Stahl- und Anlagentechnik GmbH analysieren und prüfen, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechtfertigt ist. Sollte das Verfahren eröffnet werden, werden Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.
Das Ziel des weiteren Prozesses könnte entweder eine Sanierung des Unternehmens oder – falls dies nicht möglich ist – eine geordnete Abwicklung sein, bei der Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger veräußert werden. Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner sollten die Entwicklungen im Verfahren genau verfolgen, um ihre Rechte geltend machen zu können.
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