Das Amtsgericht Mönchengladbach hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Stoffe Zanders GmbH, Rönneterring 2, 41068 Mönchengladbach (HRB 3949), am 10. Dezember 2024 umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse der Schuldnerin sicherzustellen.
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Zumhasch, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach, ernannt. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt ab sofort die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Schuldnerin. Dies schließt auch das Recht ein, Bankguthaben und andere Forderungen der Stoffe Zanders GmbH einzuziehen.
Die Schuldner der Schuldnerin (z. B. Kunden oder Geschäftspartner, die Forderungen gegenüber der Stoffe Zanders GmbH begleichen müssen) werden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass sämtliche Mittel in die spätere Insolvenzmasse einfließen und eine gerechte Verteilung an die Gläubiger ermöglicht wird.
Verfügungsverbot und Schutzmaßnahmen
Das Gericht hat der Stoffe Zanders GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführung der Schuldnerin keine rechtlich wirksamen Handlungen mehr vornehmen darf, die das Vermögen des Unternehmens betreffen. Alle Entscheidungen und Handlungen, die Vermögenswerte betreffen, liegen nun in der Verantwortung des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Zusätzlich wurden folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet:
- Untersagung von Zwangsvollstreckungen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich Arrests oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungen werden bis auf Weiteres eingestellt.
- Vermögensschutz: Ziel dieser Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren und es im Rahmen des Insolvenzverfahrens vollständig zu erfassen.
Ziel der Maßnahmen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen dienen dazu, die Insolvenzmasse zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Stoffe Zanders GmbH zu ermöglichen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird im nächsten Schritt die Vermögensverhältnisse des Unternehmens bewerten und ein Gutachten erstellen, das dem Gericht als Entscheidungsgrundlage für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens dient.
Hintergrund zur Stoffe Zanders GmbH
Die Stoffe Zanders GmbH ist ein Unternehmen mit Sitz in Mönchengladbach, das im Handelsregister unter der Nummer HRB 3949 eingetragen ist. Das Unternehmen ist im Bereich der Textilproduktion und -verarbeitung tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat die Schuldnerin selbst einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Schritt deutet darauf hin, dass das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Nächste Schritte im Verfahren
Das Amtsgericht Mönchengladbach wird auf Grundlage der Gutachten und Berichte des vorläufigen Insolvenzverwalters prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind. Die weiteren Möglichkeiten umfassen:
- Sanierung: Eine mögliche Fortführung des Unternehmens durch eine Restrukturierung oder einen Insolvenzplan.
- Abwicklung: Falls keine Sanierung möglich ist, könnte eine geordnete Abwicklung des Unternehmens erfolgen, bei der die Vermögenswerte verkauft und die Erlöse an die Gläubiger verteilt werden.
Betroffene Gläubiger werden zu gegebener Zeit aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden, sobald das Verfahren offiziell eröffnet wird.
Kontaktinformationen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Daniel Zumhasch
Am Landgericht 6
41061 Mönchengladbach
Die Sicherungsmaßnahmen zeigen die Bedeutung einer geordneten Verfahrensführung und den Schutz der Gläubigerinteressen. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob eine Fortführung des Unternehmens oder eine Abwicklung der Stoffe Zanders GmbH erfolgt.
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