In dem Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Bitstore System- und Softwarehaus AG, Hauptstraße 37, 14778 Wollin, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende Janine Galonska, wurde am 30. Oktober 2024 durch das Amtsgericht Potsdam eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Zur Sicherung des Vermögens und zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Maßnahmen und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen und zu sichern. Verfügungen der Bitstore AG über ihr Vermögen dürfen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen werden. Dies soll verhindern, dass das Vermögen der Gesellschaft während des laufenden Verfahrens nachteilig verändert wird.
Zusätzlich hat der vorläufige Insolvenzverwalter das Recht, sämtliche Bankguthaben und Forderungen des Unternehmens einzuziehen und ein Sonderkonto für eingehende Gelder einzurichten. Weiterhin ist es ihm erlaubt, die Geschäftsräume und Unterlagen der Bitstore AG zu überprüfen, um die finanzielle Situation des Unternehmens genau zu erfassen.
Verbot von Zahlungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Drittschuldner, also Schuldner der Bitstore AG, dürfen ab sofort keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Auch alle laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Bitstore AG sind vorübergehend eingestellt, um die Insolvenzmasse zu sichern und die Vermögensverhältnisse des Unternehmens nicht weiter zu belasten.
Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem beauftragt, zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Zusätzlich wird er ermitteln, ob das Vermögen der Bitstore AG ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Dabei kann der Verwalter auch Informationen von Banken, Versicherungen und dem Finanzamt einholen, um ein vollständiges Bild der finanziellen Situation des Unternehmens zu erhalten.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Potsdam ist eine sofortige Beschwerde möglich. Diese kann innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zustellung oder ab der öffentlichen Bekanntmachung auf der Website insolvenzbekanntmachungen.de schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Insolvenzgerichts in Potsdam eingelegt werden.
Hintergrund
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung der verbleibenden Vermögenswerte der Bitstore System- und Softwarehaus AG. Der Beschluss zeigt, dass das Amtsgericht Potsdam alle notwendigen Schritte einleitet, um eine geordnete und transparente Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.
Aktenzeichen: 6.70 IN 133/24
Datum des Beschlusses: 30. Oktober 2024
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