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Bericht: Amtsgericht Siegen ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für IMR Fertigungsautomation GmbH an

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Siegen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IMR Fertigungsautomation GmbH (Aktenzeichen: 25 IN 189/24) am 30. Oktober 2024 um 14:43 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die IMR Fertigungsautomation GmbH, ansässig in Lennestadt und im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12314 eingetragen, ist spezialisiert auf die Planung, Herstellung und Inbetriebnahme von automatisierten Industrie-Maschinen und -Anlagen im Bereich der Fertigungsautomation sowie auf den Handel mit mechanischen und mechatronischen Baugruppen und Systemen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Thomas Mertens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering aus Köln (Sachsenring 69, 50677 Köln) bestellt. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 der Insolvenzordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme dient dazu, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und mögliche Vermögensverluste während der laufenden Verfahrenseröffnung zu verhindern.

Zusätzlich hat das Gericht den Schuldnern der IMR Fertigungsautomation GmbH (Drittschuldnern) untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Niering ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden entsprechend aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen, wie in § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO festgelegt.

Darüber hinaus sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die IMR Fertigungsautomation GmbH bis auf Weiteres untersagt, es sei denn, es handelt sich um unbewegliche Gegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden ebenfalls einstweilen eingestellt (§ 21 Abs.

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