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Bericht:Amtsgericht Stade ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung für Gebäudetechnik Scheefs GmbH an

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Stade hat im Insolvenzverfahren der Gebäudetechnik Scheefs GmbH, mit Sitz in der Flethstraße 51 in Stade, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Beschluss erfolgte am 29. Oktober 2024 um 16:34 Uhr. Die Gebäudetechnik Scheefs GmbH, die unter der Handelsregisternummer HRB 203659 beim Amtsgericht Tostedt eingetragen ist und durch ihren Geschäftsführer Ulrich Scheefs vertreten wird, darf ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, bestellt. Rechtsanwalt Denkhaus ist nun befugt, die finanziellen Interessen der Gläubiger zu schützen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögen der GmbH vorgenommen werden. Die Gläubiger und Schuldner der Gebäudetechnik Scheefs GmbH wurden darüber informiert, dass Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses und in Abstimmung mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden dürfen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Amtsgerichts kann von der Antragstellerin durch eine sofortige Beschwerde angefochten werden. Auch die Gläubiger haben das Recht, unter bestimmten Bedingungen Beschwerde einzulegen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit angefochten werden soll (Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848). Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung bzw. bei einer öffentlichen Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung.

Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll eines Amtsgerichts gegeben werden und ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Sie sollte die genaue Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung zur Anfechtung enthalten. Falls nur Teile der Entscheidung angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung ebenfalls zu benennen.

Datenschutzhinweis

Hinweise zum Datenschutz, insbesondere nach den Artikeln 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), finden Betroffene in der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Stade, die online unter https://amtsgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutz/datenschutzerklaerung-172273.html abrufbar ist. Auf Anfrage wird die Datenschutzerklärung auch postalisch zugesandt.

Amtsgericht Stade, 29. Oktober 2024

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