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Bericht:Bekanntmachung im Insolvenzverfahren Weeme GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 18 IN 60/24

Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der Weeme GmbH, Kruppstraße 2, 48488 Emsbüren (Handelsregister AG Osnabrück, HRB 215691), vertreten durch den Geschäftsführer Dieter-Heinrich Weeme, wurde am 15. Oktober 2024 um 10:02 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Dälken bestellt. Er ist erreichbar unter folgender Adresse: Rheiner Straße 171, 49809 Lingen (Ems), Tel.: (0591) 966545-0, Fax: (0591) 966545-299, E-Mail: inso@daelken.com, Website: www.bauerundkollegen.com.

Aufforderung an Schuldner:
Die Schuldner der Antragstellerin werden hiermit aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Die Antragstellerin kann gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger haben die Möglichkeit, unter Berufung auf Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens anzufechten.

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstraße 28, 49808 Lingen, einzulegen oder zu Protokoll in der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären. Für die Fristwahrung zählt der Eingang beim Amtsgericht Lingen (Ems).

Die Beschwerde muss von der beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigten unterzeichnet und der angefochtene Beschluss genau bezeichnet sein. Wenn nur Teile der Entscheidung angefochten werden sollen, ist der Umfang der Anfechtung anzugeben. Es wird empfohlen, die Beschwerde zu begründen.

Amtsgericht Lingen (Ems), 15. Oktober 2024

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