Bericht: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über die Autohaus Galant GmbH
Das Amtsgericht Meiningen hat im Rahmen des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Autohaus Galant GmbH (Königstraße 24a, 98553 Schleusingen) eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Geschäftsführerin des Autohauses, Marlene Staffel, wird durch Rechtsanwalt Marcello Di Stefano vertreten. Der Antrag zielt darauf ab, das Vermögen der Autohaus Galant GmbH vor nachteiligen Veränderungen zu sichern.
Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die Diplom-Wirtschaftsjuristin Susanne Hesse aus Erfurt bestellt. Hesse wird nun die Aufgabe übernehmen, die wirtschaftlichen Interessen der Schuldnerin zu sichern und sämtliche finanzielle Aktivitäten des Autohauses zu überwachen. Gemäß Anordnung des Gerichts sind Verfügungen der Autohaus Galant GmbH über Außenstände und Bankguthaben ab sofort nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin zulässig.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Amtsgericht Meiningen einzureichen. Der Fristbeginn richtet sich nach der Verkündung oder Zustellung der Entscheidung beziehungsweise der Veröffentlichung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Protokollierung bei der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden. Alternativ kann sie vor jedem Amtsgericht protokolliert werden, wobei die Frist nur gewahrt ist, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Meiningen eingeht.
Der vollständige Beschluss wurde am 28. Oktober 2024 veröffentlicht und ist auf der Webseite für Insolvenzbekanntmachungen einsehbar.
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