Bundesministerium für Gesundheit
Berichtigung
der Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Mindestmengenregelungen:
Änderungen in den §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags
gemäß § 136b Absatz 5 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
sowie weitere Anpassungen
Die Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Änderungen in den §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 136b Absatz 5 Satz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie weitere Anpassungen vom 16. Juni 2021 (BAnz AT 15.07.2022 B4) wird berichtigt.
Der Einleitungssatz der Bekanntmachung lautet richtig wie folgt:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 beschlossen, die Mindestmengenregelung (Mm-R) in der Fassung vom 21. März 2006 (BAnz. S. 5389), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 16. Dezember 2021 (BAnz AT 23.02.2022 B1) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die berichtigte Textstelle ist in Fettdruck dargestellt.
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
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