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Berichtigung der Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Anpassung der Anlage V – Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium für Gesundheit

Berichtigung
der Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie:
Anpassung der Anlage V – Versicherteninformation
zu Basis-Ultraschalluntersuchungen

Vom 20. Dezember 2023

Die Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Anpassung der Anlage V – Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen vom 21. September 2023 (BAnz AT 15.12.2023 B3) wird berichtigt.

Der Einleitungssatz der Bekanntmachung lautet richtig wie folgt:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. September 2023 (BAnz AT 14.12.2023 B6) geändert worden sind, wie folgt zu ändern:

Die berichtigten Textstellen sind in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Berlin, den 20. Dezember 2023

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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