Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Berichtigung der Bekanntmachung Nr. 01/2022/21 über das Muster für die Mitteilung der für die Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds maßgeblichen Mengen und Beträge nach der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds
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Berichtigung der Bekanntmachung Nr. 01/2022/21 über das Muster für die Mitteilung der für die Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds maßgeblichen Mengen und Beträge nach der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Berichtigung
der Bekanntmachung Nr. 01/​2022/​21
über das Muster für die Mitteilung der für die Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds maßgeblichen Mengen und Beträge nach der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

Das aktuelle Muster zur Mitteilung der für die Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds maßgeblichen Mengen und Beträge (Bekanntmachung Nr. 01/​2022/​21 vom 1. Februar 2022, BAnz AT 18.02.2022 B7) wird berichtigt durch Ergänzung der letzten Zeile

(Ort) (Datum) (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift/​en)

Die Korrektur ist in halbfetter Schrifttype dargestellt.

Das berichtigte Muster zur Mitteilung der für die Beiträge zum Klärschlamm-Entschädigungsfonds maßgeblichen Mengen und Beträge ist nachfolgend noch einmal vollständig wiedergegeben.

Muster zur Beitragsmitteilung für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

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