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Berichtigung der Bekanntmachung über einen Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze und den Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

stux (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Berichtigung
der Bekanntmachung
über einen Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze
und den Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze
in der Arbeitnehmerüberlassung

Vom 14. November 2022

Die Bekanntmachung über einen Vorschlag auf Festsetzung einer Lohnuntergrenze und den Entwurf einer Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung vom 26. Oktober 2022 (BAnz AT 10.11.2022 B1) ist wie folgt zu berichtigen:

In dem in der Anlage abgedruckten Entwurf einer Fünften Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung lautet § 2 Absatz 4 Satz 8 richtig wie folgt:

„Auf Verlangen der Leiharbeitnehmerin oder des Leiharbeitnehmers werden Stunden ausbezahlt, die über 105 Plusstunden im Arbeitszeitkonto hinausgehen.“

Die geänderte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Berlin, den 14. November 2022

Bundesministerium
für Arbeit und Soziales

Im Auftrag
Christian Riechert

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