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Berichtigung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm vom: 04.07.2024

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Berichtigung
der Richtlinie
zur Förderung von Projekten zum Thema
der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland
im Bereich Grüner Wasserstoff:
Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm

Vom 4. Juli 2024

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema der Intensivierung der Zusammenarbeit mit Griechenland im Bereich Grüner Wasserstoff: Deutsch-Griechisches Forschungs- und Innovationsprogramm vom 23. Mai 2024 (BAnz AT 10.06.2024 B3) wird berichtigt.

Nummer 7.2.1 lautet richtig wie folgt:

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger Jülich (Modul A) oder dem DLR Projektträger (Modul B) bis spätestens zum 4. September 2024 zunächst eine gemeinsame Projektskizze in elektronischer Form (siehe Abschnitt 7.1) vorzulegen.

Die berichtigte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Bonn, den 4. Juli 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Gisela Cramer von Clausbruch

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